Vectoring: Netzbetreiberverbände gegen Telekom-Deal – Netzneutralität gefährdet

Vectoring: Netzbetreiberverbände gegen Telekom-Deal – Netzneutralität gefährdet – Die Telekom hat sich zum Ziel gesetzt rund um ihre 8000 Hauptverteiler Vectoring auszubauen. Die Netztechnologie sorgt dafür das der Datendurchsatz auf bestehenden Kupferleitungen mit vergleichsweise geringem Aufwand verdoppelt werden kann. Theoretisch sind dann Geschwindigkeiten von bis zu 100 Mbit/s möglich und fast sechs Millionen Anschlüsse können so auf Breitband-Technologie ausgebaut werden. Der Datenhunger der Zukunft wäre vorerst gestillt.

Klingt gut, hat aber einen Haken: Es ist nicht möglich, dass beim Vectoring mehrere Anbieter technisch nebenbeinander laufen. Es kann technologisch nur von einem Netzbetreiber eingesetzt werden. Wettbewerber wären somit aus dem Bereich der Hauptverteiler raus.

Telekom mit Vectoring-Pläne bei Bundesnetzagentur

Dieser Vorstoß der Telekom würde dem Unternehmen zur Monopolstellung verhelfen und dagegen sollte sich die Behörde der Bundesnetzagentur stellen, die für Netzneutralität eintritt. Doch der Regulierungsbehörde hat die Telekom bereits ihre Vectoring-Pläne vorgelegt und besonders schmackhaft gemacht. Denn die Bundes­re­gierung will 2,7 Milliarden Euro in die Hand nehmen, um den Ausbau von Breit­band-Internet voranzubringen. Die Telekom möchte sich hierzu beim Ausbau im nahen Umfeld der Hauptverteiler verpflichten und eine Milliarde Euro beisteuern. Doch sagt die Bundesnetzagentur diesem Deal zu, sichert sich die Telekom die Filetstücke im Markt, da es sich mehrheitlich um Anschlüsse in Ballungsgebieten handelt.

Bundesnetzagentur gibt sich für Deal offen

Die Bundesnetzagentur ist jedoch interessiert und zeigt sich offen, um der Telekom dieses exklusive Recht auf die Nutzung der Vectoring-Technologie einzuräumen, allerdings nur, wenn sich die Telekom auch wirklich dem Ausbau verpflichtet. Diese werde aber der vertraglichen Ausbauverpflichtung nur nachkommen, wenn die Regulierung im ihrem Sinne ausfällt.

Stimmt die Bundesnetzagentur allerdings diesem Deal zu, so wäre die Netzneutralität in diesem Fall gefährdet. Und die Behörde würde ihre Unabhängigkeit riskieren. Das sehen auch die drei Netzbetreiberverbände Breko, Buglas und VATM so und fordern die Bundesminister für Wirtschaft und Verkehr auf, der Bundesnetzagentur den exklusiven Vectoring-Ausbau von Hauptverteilern zu untersagen. Ein solcher Deal würde zudem auch die Investitionen der Wettbewerber in mindestens gleicher Höhe verhindern und bereits getätigte Investitionen entwertet werden.

Laut einer Befragung von teltarif.de, zeigt sich jedoch die Telekom wenig beeindruckt und argumentiert:

„Wir sehen unsere Auffassung bestätigt, dass ein Vertrag zwischen einem Unternehmen und einer Behörde über den verbindlichen Breitbandausbau grundsätzlich möglich ist. Unabhängig davon geht es jetzt darum, dass es schnell grünes Licht für den weiteren Vectoring-Ausbau gibt, damit die Menschen in Deutschland effizient und schnell mit hohen Bandbreiten versorgt werden können. Wir meinen es im Gegensatz zu unseren Wettbewerbern ernst mit unserem Ausbauversprechen. Deshalb sind wir bereit, vertraglich festzuschreiben zu lassen, dass wir sämtliche 6,2 Millionen Haushalte in den Nahbereichen versorgen. Und wir werden auch die Wettbewerber unser Netz nutzen lassen.“

Rechtsgutachten empfiehlt bei Zusage des Deals hohe Strafzahlungen

Aus einem Gutachten, welches die Bundesnetzagentur vorgelegt hatte, sollen der Telekom bei Zustimmung jedoch harte Auflagen auferlegt werden d.h. bei Nichtbeachtung sollen hohe Strafzahlungsverpflichtungen drohen. Laut einem Schreiben der Verbandspräsidenten, welche heise online vorliegt, würde jedoch eine solche Zusage auch das Ende der Netzallianz bedeuten und der hätte sich die Bundesregierung verpflichtet. Schließlich müsse die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass solche Abschlüsse, die einen Monopolausbau zum Gegenstand haben, beendet werden. Die Netzverbände fordern demnach ausdrücklich, dass die Bundesnetzagentur ihre Rolle der Unabhängigkeit behält und die Aufnahme von Verhandlungen seitens der Bundesnetzagentur verhindert werden. Denn sonst wäre die Behörde überflüssig.

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