Abschaffung der EU- Roaming-Gebühren – Ferne Zukunft oder bald Realität?

Man erinnere sich an frühere Zeiten, in denen deutlich höhere Telefonkosten einkalkuliert werden mussten, sobald man sich im EU-Ausland befand und nicht auf das eigene Handy verzichten wollte oder konnte. Um den hohen Kosten damals zu umgehen, nutzte man vom Mobilfunkanbieter im entsprechenden Land eine Prepaidkarte oder verwendete nur das Festnetz-Telefon. Griff man dann doch zum eigenen Handy, erhielt man erst lange dem Auslandsaufenthalt eine überhöhte Rechnung. Je nach Mobilfunkprovider im EU-Land war man somit den Kosten völlig ausgeliefert. Ein einheitliches EU-Gefühl blieb somit beim Thema Roaming-Gebühren aus.

Die Entwicklung der Roaming Verordnung ab Mai 2007

Einen ersten Schritt in die richtige Richtung, machte die EU-Kommission jedoch im Mai 2007 mit der Einführung einheitlicher Obergrenzen für Telefonate und SMS innerhalb der Europäischen Union. So sanken die Preise für Handygespräche aus dem EU-Ausland nach Hause oder in ein anderes Mitgliedsland. Trotzdem waren die Kosten im EU-Ausland noch relativ hoch. So setzte das Europäische Parlament im April 2009 die zweite Roaming-Verordnung durch, mit dem Ziel die Kosten für die Mobilfunknutzung innerhalb der EU dauerhaft und deutlich zu reduzieren. Durch die zweite Verordnung sanken nun auch die Preise für SMS vom Ausland nach Hause sowie wurden Großhandelspreise beim Daten-Roaming reguliert. Ebenfalls durchgesetzt, wurde ein Kostenstopp, der vom Mobilfunk-Anbieter verlangte, die Internetverbindung zu trennen, sobald der Kunde durch diese 50 Euro an Kosten verursachte. Erst wenn der Kunde explizit den weiteren Internetzugang im Ausland verlangte, erfolgte daraufhin die Freischaltung.

Im Juli 2012 folgte eine weitere EU-Roaming Verordnung. Abermals wurden noch niedrigere Obergrenzen für Telefonate und SMS eingeführt, auch die Endpreise für mobile Daten-Verbindungen wurden hiermit begrenzt. Seit dem erfolgte die Abrechnung in 1-kB-Schritten, mit einem Höchstpreis pro übertragenem Megabyte, bei mobilen Daten. Zusätzlich wurde der Kostenstopp auch beim Daten-Roaming eingeführt. Die Kosten pro Abrechnungseinheit durfte der Anbieter im EU-Ausland allerdings noch immer selber festlegen. Doch mit der letzten Roaming-Verordnung 2012, wurden zudem weitere Abstufungen der Roamming-Gebühren für die nächsten Jahre vereinbart.

Der aktuelle Euro-Tarif

So dürfen ab den 1. Juli 2014 die Kosten für Gespräche, SMS und Datendienste folgende Obergrenzen (Netto-Angaben ohne Mehrwertsteuer) nicht mehr überschreiten:

  • Eigene Anrufe pro Minute: 0,19 Euro
  • Angenommene Anrufe pro Minute: 0,05 Euro
  • Datendienste pro MB: 0,20 Euro
  • SMS (ausgehend), Empfang ist kostenfrei: 0,06 Euro

Hält man sich somit als Kunde in einem der 28 Staaten der Europäischen Union auf und besitzt für seinen Mobilfunk-Tarif keine spezielle Roaming-Option, dann greift automatisch der Euro-Tarif.

Nächster logischer Schritt: Abschaffung der Roaming-Gebühren?

Im April 2014 beschloss das Europaparlament endlich die komplette Abschaffung der Roaming-Gebühren für Dezember 2015. Jedoch wird seitdem heftig zwischen der Kommission, dem EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union verhandelt. Der EU-Rat (Vertretung der Regierungen der Mitgliedsstaaten) möchte diesen Vorstoß unbedingt verhindern, denn Telekommunikationsunternehmen müssten dann mit erheblichen Einbußen rechnen. Als Vorsitz der EU-Staaten versucht Lettland zudem einen Kompromiss unter den Staaten zu organisieren, der beinhaltet, dass Verbraucher im Ausland pro Jahr 50 Minuten eingehend und 50 Minuten abgehend telefonieren, 50 SMS verschicken und 100 MB Datenvolumen verbrauchen können. Doch inzwischen dürfte wegen der langwierigen Verhandlungen klar sein, dass ein Termin für die Abschaffung der Gebühren keineswegs sicher ist. Doch zumindest bis 2017 soll die Kommission dann auf Basis einer Evaluation entscheiden, ob die Tarife darüber hinaus abgesenkt werden sollten.

Aus einem aktuellen Vorschlag laut Handelsblatt geht zudem hervor, dass zumindest der Roaming-Aufschlag bis Ende 2018 für 40 Minuten an Telefonaten im europäischen Ausland entfallen soll. Auch für 40 SMS und Datenübertragungen bis zu 80 Megabyte pro Jahr sollen die Extrakosten entfallen. Folgt danach die endgültige Abschaffung der Roaming-Gebühren? Zumindest das EU-Parlament beharrt weiter auf der vollständigen Abschaffung.

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